Sportförderung 2019

Erstmalig in der Vereinsgeschichte konnten wir die Sportförderung gem. § 2 der Satzung umsetzen. Die DZSH hat 2019 auf Antrag sieben Sportler/innen in den verschiedensten Sportarten gefördert. Teilweise sind hochproffessionelle Athletenmappen eingegangen. Die Grundvorraussetzung für eine Sportförderung ist die Mitgliedschaft in der DZSH. Ein Gremium hat darüber entschieden, ob die Sportler/innen unseren Vorstellungen bezüglich Leistung und Persönlichkeit entsprechen. Wir wünschen den Sportlern/innen alles Gute für ihre Trainingseinheiten und Wettkämpfe. Im Übrigen, aus den gezahlten Mitgliederbeiträgen werden je 2,- € für die Sportförderung verwendet. Darüber hinaus sind wir in Gesprächen bezüglich Kooperation DZSH/Partner/Sportler/in.